Richtlinie zur Rückverfolgbarkeit von Nahrungsmitteln tritt in Kraft
Seit dem 1. Januar 2005 müssen alle Nahrungsmittelhersteller
der EU-Richtlinie 178/2002 entsprechen und Ihren Warenfluss
komplett erfassen.
Jedes Unternehmen innerhalb der Nahrungsmittelkette muss in
der Lage sein, die Rohstoffe vom Zulieferer, einschließlich aller Stoffe
vom Inhalt bis zur Verpackung, zurückverfolgen zu können.
Im Hinblick auf die Ermöglichung der erforderlichen Rückverfolgungsstandards spielt die automatische Datenerfassung eine entscheidende Rolle.
Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, können Konsumgüterhersteller zudem die Steuerung Ihres Wahrenflusses
optimieren, den Bestandstatus laufend aktualisieren und die täglichen Geschäftsabläufe wesentlich verbessern.
OPAL verfügt über eine umfassendes Angebotsspektrum für
die automatische Datenerfassung, einschließlich Barcodedruck-Systeme,
Scanner, mobile Terminals und drahtlose Netzwerke. Zusammen
mit unserem Partnernetzwerk verfügen wir über die nötige Erfahrung
und das notwendige Know-how, um automatische Datenerfassungslösungen
auf allen Ebenen der Nahrungsmittelkette effektiv umzusetzen.
Wenn Sie befürchten, der EU-Richtlinie 178/2002 nicht entsprechen
zu können, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir helfen Ihnen gerne.
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